Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines/Anwendungsbereich
Die
nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten in Ergänzung bzw. Abänderung
der gesetzlichen Regelungen für sämtliche Kaufverträge des Unternehmens
(Verwenders). Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für den
Unternehmer nur dann verbindlich, wenn sie vom Unternehmer ausdrücklich
und schriftlich bestätigt wurden. Nachvertragliche mündliche
Vereinbarungen zwischen dem Unternehmer und dem Besteller sind weiterhin
möglich.
§ 2 Vertragsschluss
Zur rechtsverbindlichen
Wirksamkeit der mit dem Unternehmer geschlossenen Verträge bedarf es
einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Unternehmers.
§ 3 Preise
- Für die jeweiligen mit dem
Unternehmer geschlossenen Verträge gelten grundsätzlich die auf der
schriftlichen Auftragsbestätigung des Unternehmers angegebenen und
vermerkten Preise. Der Unternehmer ist berechtigt, die in der
Auftragsbestätigung angegebenen Preise entsprechend etwaig eingetretener
Kostensteigerung während des Herstellungsprozesses bzw. im Hinblick auf
die Marktentwicklung anzupassen; dies gilt auch, wenn ein anderer
sachlicher Grund vorliegt.
Die Preise des Unternehmers verstehen
sich als ab Werk in EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der jeweiligen
Vertragsleistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es
werden anderweitige Angaben in der Auftragsbestätigung gemacht. - Die Stundensätze des an der Ausführung der jeweiligen Vertragsleistung
eingesetzten Personals werden auf der Grundlage der für den Unternehmer
gültigen Tariflöhne bzw. in Höhe der branchenüblichen Löhne festgesetzt.
Mit Vertragsschluss erkennt der Besteller die vom Unternehmer
zugrundegelegten Stundensätze als vereinbart an.
§ 4 Fristen
- Fristen gelten nur dann als
verbindlich, wenn dies zwischen den Parteien schriftlich oder nach
Vertragsschluss auch mündlich vereinbart wurde. Bei Überschreiten einer
festgelegten Frist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu
gewähren, die zehn Tage nicht unterschreiten darf.
- Höhere Gewalt,
Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und vom Unternehmen
nicht zu vertretende Umstände entbinden den Unternehmer nicht. Zu
vertretende Umstände entbinden den Unternehmer von der Einhaltung
etwaiger festgelegter Fristen für die Dauer der Betriebsstörung. In
diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
§ 5 Gewährleistung
- Bei Lieferung und Verkauf
von Maschinen bzw. Gerätschaften erstrecken sich mögliche
Gewährleistungsansprüche des Bestellers ausschließlich auf neu
hergestellte Sachen; die Lieferung bzw. der Verkauf von
Gebrauchtmaschinen bzw. -gerätschaften erfolgt stets unter Ausschluss
jeglicher Gewährleistungsansprüche.
- Der Besteller hat
unverzüglich nach Übergabe der gelieferten Sache bzw. nach Ausführung
der abgenommenen Werkdienstleistungen des Unternehmers diese
unverzüglich auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und dem Unternehmer
unverzüglich Anzeige zu erstatten. Soweit offensichtliche Mängel nicht
binnen einer Frist von fünf Werktagen ab Übergabe bzw. Abnahme
schriftlich gerügt werden, so gilt die Ware bzw. die Werkleistung als
genehmigt, soweit es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war.
Soweit sonstige Mängel nicht
offensichtlich erkennbar waren, sind diese spätestens innerhalb einer
Frist von fünf Werktagen seit Entdeckung dem Unternehmer gegenüber
schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware bzw. die
Werkdienstleistung als genehmigt. - Im Falle eines Mangels steht
dem Besteller das Recht auf Nacherfüllung zu. Weitergehende
Gewährleistungsansprüche auf Rücktritt des Vertrages oder auf Minderung
stehen dem Besteller erst dann zu, wenn sie nach Erfüllung in Form der
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung mindestens einmal fehlgeschlagen
ist. Anspruch auf Schadensersatz des Bestellers besteht nur, soweit der
Unternehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der
Schadenersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt.
Schadensersatz für Mangelfolgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen,
soweit diese nicht auf Vorsatz des Unternehmers beruhen.
§ 6 Haftungsbegrenzung - Schadensersatz
Die
Haftung des Verkäufers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Diese ist jedoch - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund -
ausgeschlossen, soweit eine nicht wesentliche Pflichtverletzung
vorliegt, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde.
Dies gilt nicht, soweit Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
entstanden sind oder zugunsten des Verkäufers eine
Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. In diesem Fall tritt der
Verkäufer (Verwender) seinen Anspruch gegenüber der Versicherung an den
Käufer bzw. den Besteller ab.
Die vom Käufer bzw. Besteller
gegenüber dem Verkäufer bzw. Verwender geltend zu machenden Ansprüche
verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Käufer bzw.
Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen,
besteht jedoch eine Ausschlussfrist von 6 Monaten, sofern der Verkäufer
bzw. Verwender schriftlich einen Anspruch des Käufers bzw. Bestellers
als unbegründet zurückgewiesen hat.
§ 7 Gefahrenübergang und Transport
- Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarungen der Wahl
des Verwenders überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des
Käufers bzw. Bestellers versichert.
- Ist der Käufer bzw. Besteller
Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, geht im Falle des
Versendungskaufes die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen
Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des
Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes auf
den Käufer bzw. Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teilieferungen
erfolgen oder der Verkäufer noch weitere Leistungen übernommen hat.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu
vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage des Angebots zur Übergabe an
den Käufer über. Jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und
Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die diese verlangt.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Käufer bzw. Besteller zumutbar ist.
§ 8 Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht anders vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Unternehmers sofort und ohne Abzüge fällig.
- Bei Zielüberschreitung ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und soweit
der Besteller kein Verbraucher ist, von 8 % über dem Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren
Verzugsschadens jederzeit möglich ist.
- Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
- Ist der Besteller mit der Zahlung im Verzug, so steht es dem Unternehmer frei, die Erfüllung weiterer Aufträge abzulehnen.
- Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden
Bestimmung des Bestellers jeweils die Kosten, dann Zinsen und zuletzt
die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst jeweils die
ältere.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Der Verwender behält
sich das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus der Geschäftsvereinbarung mit dem Vertragspartner vor.
- Der Käufer bzw. Besteller ist verpflichtet, den Kaufgegenstand
pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern
sowie - wenn dies schriftlich vereinbart wird, ein verlängertes
Zahlungsziel eingeräumt ist oder es sich um einen Finanzierungskauf
handelt - unverzüglich gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zum
Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen; anderenfalls
ist der Verwender berechtigt, diesen auf Kosten des Käufers bzw.
Bestellers selbst zu versichern. Der Käufer bzw. Besteller verpflichtet
sich, etwaige Entschädigungsansprüche an den Verkäufer abzutreten.
- Der Käufer bzw. Besteller darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung
des Verwenders nicht pfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer
bzw. Besteller verpflichtet, den Verwender bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
der Verwender Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, dem Verwender die gerichtlichen
außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist
der Käufer bzw. Besteller zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.
- Käufer, die nicht Verbraucher sind, sind berechtigt, die Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Insoweit werden
bereits jetzt dem Verwender alle Forderungen in Höhe des
Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an den Verwender
abgetreten, die aus der Weiterveräußerung gegenüber Abnehmern oder
Dritten erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand oder
nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderungen ist der Käufer bzw. Besteller auch nach Abtretung
ermächtigt. Die Befugnis des Verwenders, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der
Verwender, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer bzw.
Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Andernfalls kann der Verwender verlangen, dass der Käufer bzw. Besteller
ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen
aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.
- Soweit für
den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht dem Verwender
während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes das alleinige Recht zum
Besitz des Kfz-Briefes zu.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers bzw. Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der
Verwender zur Rücknahme der Ware nach Mahnung und Rücktrittserklärung
berechtigt und der Käufer bzw. Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
- Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes
trägt der Käufer bzw. Besteller. Die Verwertungskosten betragen ohne
Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie
sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verwender höhere oder der
Käufer bzw. Besteller niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem
Käufer bzw. Besteller nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem
Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verwenders gutgebracht.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Der
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist der Sitz der Niederlassung
des Verwenders. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen
den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist bei
Verbrauchergeschäften der Wohnsitz des Käufers, sonst der Sitz der
Niederlassung des Verwenders.
- Die Beziehungen zwischen den
Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
§ 11 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.
Sonstige Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform. Nachvertragliche mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.